Werden aufgrund eines Anerkenntnisses der Einstandspflicht Leistungen durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer erbracht, so steht diesem nach den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen in aller Regel die Möglichkeit offen, das Fortbestehen der Voraussetzungen der Einstandspflicht zu überprüfen.